Die
Leistungsorientierte Bezahlung [LOB]
bezieht sich vor allem auf den § 18
TVöD, der
verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für
eine variables Entgelt einführt.
Ziele:
Förderung von
Qualität, Effektivität und Effizienz des
Verwaltungshandelns
Stärkung von
Motivation, Eigenverantwortung und
Führungskompetenz
"Prämientopf": 1 % der
Vorjahres-Entgeltsumme des jeweiligen
Arbeitgebers
Finanzierung
auch aus umgewidmeten Entgeltbestandteilen
(Umstrukturierung von Urlaubsgeld und
Weihnachtszuwendung)
Auskehrzwang
(Prämientopf wird auf die identifizierten
Leistungsträger verteilt)
Methoden:
Zielvereinbarungen, Systematische
Leistungsbewertung oder eine Kombination
Variable
Entwicklung in den Entgeltstufen
Unabhängig vom Leistungsentgelt nach §18
TVöD gibt es eine weitere Möglichkeit,
Leistungsträger monetär zu motivieren: die
Gehalts(stufen)-entwicklung nach Leistung statt
nach Dienstalter.